Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kosch Klink Performance GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Kosch Klink Performance (im nachfolgenden KKP genannt) finden nur gegenüber Personen Anwendung, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
1.2. Der Kunde akzeptiert ausschließlich die Geltung dieser AGB für Geschäfte mit KKP. Der Kunde verzichtet auf seine eigenen AGB. Abweichende Vereinbarungen können vertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Dies bedarf der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
1.3. Die AGB sind auf http://www.koschklinkperformance.de/agb abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. KKP führt in der Regel vor Erstellung eines Angebotes oder spätestens vor Vertragsschluss ein so genanntes „Scoping“ bei dem Kunden durch. Dabei werden die Voraussetzungen und Umstände für eine erfolgreiche Leistungserbringung überprüft. Bei diesem Scoping werden dem Kunden mögliche Risiken bzw. Mängel genannt, die eine einwandfreie Durchführung der Leistung behindern können.
2.2. Ist ein Angebot von KKP als freibleibend bezeichnet, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen den Parteien nur dann zustande, wenn der Kunde KKP einen Auftrag erteilt und KKP diesen annimmt.
2.3. Ist ein Angebot von KKP nicht als freibleibend bezeichnet, kommt der Vertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist annimmt. Ist keine Annahmefrist von KKP bestimmt, so gilt eine Frist von vier Wochen ab Datum des Angebots. Der Zugang bei KKP ist maßgebend für die Annahme.
2.4. Soweit sich KKP Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, soweit nichts anders vereinbart ist.
2.5. Für das Zustandekommen des Vertrages wesentliche Erklärungen haben alle in Textform zu erfolgen.
§ 3 Vertragsgegenstand
Art und Umfang der von KKP zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem entsprechendem Angebot und ggf. weiteren Leistungsbeschreibungen, welche aus Verträgen, Konzepten oder ähnlichen Unterlagen zu entnehmen sind.
§ 4 Leistungstermine und Verzögerungen
4.1. Beide Parteien vereinbaren sämtliche Leistungstermine grundsätzlich in Textform vor Beginn der Vertragsdurchführung fest.
4.2. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (Streik, behördliche Anordnung, Störung der Telekommunikation, etc.), Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (Nicht-Erbringung der Mitwirkungspflicht , Änderung des Projekts, etc.) sowie Ereignisse, welche KKP die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat KKP nicht zu vertreten.
4.3 Ist KKP mit wesentlichen vertraglichen Leistungen in Verzug, ist von dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen, bevor der Kunde zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt ist. Die Nachfristsetzung hat in Textform zu erfolgen.
§ 5 Leistungsänderungen
5.1. KKP behält sich das Recht vor, bei gleicher Vergütung Leistungen unwesentlich zu ändern oder geringfügig zu erweitern. Dies gilt besonders bei Änderung der Gesetzeslage oder bei branchenüblichen Änderungen.
5.2. Hat der Kunde Änderungsanforderungen an KKP, werden diese von beiden Parteien bewertet und müssen dann gemeinsam und in Schriftform freigegeben werden, um Bestandteil des Vertrages zu werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, KKP alle für den Auftrag relevanten Informationen mitzuteilen. Fehlende, neue oder geänderte Informationen und Umstände sind von dem Kunden unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) KKP mitzuteilen. Erfolgt die unverzügliche Mitteilung durch den Kunden nicht in Textform (Telefonat oder persönlich), hat dieser nochmals die Mitteilung, über geänderte Informationen oder Umstände, zum nächst möglichen Zeitpunkt, in Textform KKP mitzuteilen.
6.2. Der Kunde hat KKP Änderungen seiner Firma, Anschrift oder anderen Kontaktinformationen umgehend in Textform mitzuteilen.
6.3. Der Kunde unterstützt, durch Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Datenmaterial sowie Software (nachfolgend: Hilfsmittel), KKP bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung.
6.4. Der Kunde hat KKP alle für die Erfüllung des Vertrages nötigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Werden Hilfsmittel von dem Kunden teilweise oder nicht rechtzeitig bereitgestellt, hat KKP das Recht, den entstandenen Mehraufwand abzurechnen.
6.5. Der Kunde ist dazu verpflichtet eigene Mitarbeiter in ausreichender Zahl zur Durchführung des Vertragsverhältnisses bereitzustellen, welche die notwendige Expertise besitzen zugesicherte Zusammenarbeiten zu bewerkstelligen.
6.6. Der Kunde ermöglicht KKP die Installation von Software, falls dies für die Nutzung der Dienste von KKP erforderlich ist und der Kunde die Installation nicht selbst vornehmen kann.
6.7. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Änderungsarbeiten an den von KKP erbrachten Arbeitsergebnissen oder Leistungen im Grundsatz nur von KKP durchgeführt werden dürfen. Ausnahmeregelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 7 Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
7.1 Verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, hat KKP das Recht, den Kunden schriftlich zur Einhaltung der Mitwirkungspflicht aufzufordern. Nach zweimaliger Aufforderung ohne Erfolg, wegen einer oder mehreren Pflichtverletzungen des Kunden, ist KKP dazu berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen fristlos zu kündigen. Die Pflicht zur Vergütung durch den Kunden bleibt davon grundsätzlich unberührt.
7.2. Weiter ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Schäden, Mehraufwendungen einschließlich des entgangenen Gewinns, an KKP verpflichtet, welche aus Ziffer 7.1. resultieren.
§ 8 Preise, Vergütungen, Kosten
8.1. Alle Preise richten sich nach dem Angebot von KKP und sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. Haben der Kunde und KKP keine eindeutige Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen von KKP getroffen, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand nach den zu Grunde liegenden Vergütungssätzen. Kostenvoranschläge und Budgetplanungen sind grundsätzlich unverbindlich.
8.3. Vom Kunden verursachter Mehraufwand und zusätzlich anfallende Kosten für vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen, welche im Auftrag nicht erfasst sind, werden nach voriger bsprache gesondert abgerechnet und von dem gesondert Kunden bezahlt.
8.4. Kostensteigerungen, die nach Vertragsschluss eintreten, welche nicht von KKP zu vertreten sind, werden dem Kunden berechnet. Der Kunde ist dadurch weder zum Rücktritt noch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Eine Ausnahme stellt eine Kostensteigerung von mehr als 20 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises dar.
8.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Stundensätze jährlich zum 1. November automatisch um 5 % anzupassen.
8.6. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Inflationsrate und weiterer wirtschaftlicher Faktoren, die die Kostenstruktur von KKP beeinflussen. Sollte der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Stundensätze als akzeptiert.
8.7. Kosch Klink Performance GmbH wird den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Stundensätze schriftlich informieren.
§ 9 Zahlungsbedingungen
9.1. Die Abrechnung der Vergütung durch KKP erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, wie im Angebot genannt. Grundsätzlich ist die Vergütung von dem Kunden an KKP spätestens sieben Tage nach Rechnungseingang und ohne Abzug, inklusive der Mehrwertsteuer (brutto) fällig. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung auf ein von KKP angegebenes Konto.
9.2. Kosten für Servermieten, Domains, SSL-Zertifikate und ähnliche Dienstleistungen werden jährlich im Voraus berechnet. Die Forderung ist von dem Kunden spätestens sieben Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen. Diese Kosten werden grundsätzlich als separate Rechnungsposition aufgeführt.
9.3. Einwendungen des Kunden gegen Entgeltabrechnungen von KKP sind in Textform zu erheben. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen diesen widersprochen hat. Entscheiden für die Fristeinhaltung ist der Zugang bei KKP.
§ 10 Eigentumsrechte, Nutzungsrechte und Vorbehalt der Zahlung
10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben die gelieferten oder erbrachten Leistungen, insbesondere erstellte Kampagnen und Strategien, im Eigentum von KKP. Die Einräumung von vereinbarten Nutzungsrechten an der vertragsgegenständlichen Leistung erfolgt ebenfalls vorbehaltlich bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
10.2. Die Einräumung von Eigentums‑, Besitz- und Nutzungsrechte an Programmcodes einer von KKP programmierten Software richtet sich nach den mit dem Kunden getroffenen Individualabreden. Wurde zwischen den Parteien keine eindeutige individuelle Regelung getroffen, so wird nur ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht dem Kunden eingeräumt. Entsprechendes gilt auch für Programmbibliotheken und Quelltextbibliotheken. KKP ist dazu berechtigt, die entsprechende Quellcodes und Programmbibliotheken auch für andere Projekte zu verwenden und für diese ebenfalls Nutzungsrechte einzuräumen.
10.3. Die Eigentums‑, Besitz- und Nutzungsrechte an allen Vorarbeiten und Zwischenergebnissen, wie Konzepte, Skizzen und Entwürfe, verbleiben, unabhängig der Zahlung der vereinbarten Vergütung, bei KKP. KKP ist weiter dazu berechtigt diese Vorarbeiten für andere Projekte bzw. Kunden zu verwenden oder weiterzuentwickeln.
10.4. Weiter hat KKP das uneingeschränkte Recht, mit vertragsinhaltlichen Leistungen Eigenwerbung (u.a. Messen, Präsentationen, Ausschreibungen, etc.) zu betreiben. Ferner hat KKP das Recht, die Firma des Kunden und dessen Kennzeichen für Referenzzwecke abzubilden. Eine Ausnahme stellt eine im Voraus, von beiden Parteien schriftlich vereinbarte, Einigung über Stillschweigen da.
10.5. Im Übrigen richtet sich der Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten nach individualvertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Zahlungsverzug
11.1. Ist ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist KKP nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Internetpräsenz und alle sonstigen Vertragsleistungen einzustellen bzw. zurückzuhalten, bis die Zahlungsverpflichtungen des Kunden vollständig oder, nach Absprache mit KKP, teilweise erfüllt sind. Für die Reaktivierung der Internetpräsenz hat der Kunde eine Pauschale von 50 Euro (netto) zu bezahlen.
11.2. Bei Zahlungsverzug ist KKP außerdem dazu berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Je Rechnung Weiter Geltendmachung von Verzugsschäden bleibt KKP ausdrücklich vorbehalten.
§ 12 Mängelgewährleistung seitens KKP
12.1. Der Kunde hat die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB einzuhalten. Erkennbare Mängel der vertraglichen Leistung sind spätestens drei Wochen nach Übergange bzw. Zurverfügungstellung schriftlich von dem Kunden zu rügen.
12.2. KKP ist dazu berechtigt, die Nacherfüllung solange zu verweigern, bis der Kunde nicht mehr mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
12.3. Die Gewährleistung für sämtliche Mängel beträgt zwölf Monate ab Übergabe.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Nacherfüllung durch KKP
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine unverzügliche Bewertung der Mängel und etwaige Schäden und deren Ursachen ermöglichen. Der Kunde hat seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen.
13.2. Der Kunde hat KKP alle durch Nacherfüllung entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn der Mangel oder die Schäden nicht in dem Verantwortungsbereich von KKP liegen. Die Abrechnung erfolgt nach den gültigen Vergütungssätzen und gesonderter Abrechnung und Bezahlung.
§ 14 Haftungsbeschränkung
14.1. KKP haftet nicht für Fehlfunktionen, Mängel oder Schäden, die auf Hilfsmittel des Kunden beruhen.
14.2. KKP haftet nicht für Fehlfunktionen, Mängel oder Schäden, die auf eigenmächtige Änderungen des Kunden an der vertragsgegenständlichen Leistung zurückzuführen sind.
14.3. KKP haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der Infrastruktur oder der Übertragungswegen des Internets.
14.4. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet KKP insoweit nicht, wenn der Kunden es unterlassen hat, Datensicherungen oder ähnliche Maßnahmen durchzuführen, sodass Daten wiederhergestellt werden können.
14.5. Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet KKP nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens KKP. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt ebenfalls unberührt.
14.6. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KKP nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. In solchen Fällen ist die Haftung auf Schäden begrenzt, mit denen bei der Entstehung des Vertrages in typischer Weise gerechnet werden müssen.
14. 7. Weiter ist jede Haftung von KKP ausgeschlossen.
§ 15 Aufrechnung von Forderungen
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von KKP nur soweit zu, wie diese unbestritten und rechtskräftig sind.
§ 16 Bestimmungen für digitale Projekte
16.1. Die Vertragsparteien legen Art und Umfang des digitalen Projekts (Strategien, Kampagnen, etc.) und der dazugehörigen Dienstleistungen einvernehmlich in Textform fest.
16.2. Durch gesonderte Vereinbarung und Vergütung erstellt KKP ein Pflichtenheft bzw. Projektdokumentation. Das Pflichtenheft baut auf dem Konzept auf und spezifiziert die Kundenanforderungen an KKP. Dabei wird besonders festgehalten, wann die Anforderungen des Kunden durch KKP realisiert sind.
16.3. Gestaltet oder entwickelt KKP ein digitales Projekt, so behält sich KKP das Recht vor, nach Abspreche mit dem Kunden, die vom Kunden vorgegebene Inhalte zu verändern oder korrigieren, dass eine optimale Darstellung des Projekts gewährleistet ist.
16.4. Erstellt KKP Werke für die Verwendung im Internet, Intranet oder Extranet, so stellt KKP sicher, dass die Werke auf der bei Auftragserteilung meist verbreiteten Version von Browser Software und Betriebssystemen (Microsoft Windows, Apple Mac OS), genutzt werden können. Für die Lauffähigkeit auf anderen Systemen übernimmt KKP keine Gewähr.
16.5. Für die Rechtsmäßigkeit des Inhalts der vertragsgegenständlichen Leistung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht und andere Vorschriften oder Auflagen verstoßen. KKP trifft keine Prüfungspflicht oder Haftung für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Bei gravierenden Verstößen der Inhalte des Kunden gegen geltendes Recht, kann KKP den Kunden darauf hinweisen. Weiter ist KKP dazu berechtigt evident unzulässige Inhalte des Kunden, nicht weiter zu verwenden bzw. zu veröffentlichen. Die Verpflichtung des Kunden zur vertragsgemäßen Leistung der Vergütung bleibt davon unberührt.
16.6. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden aufgrund gesonderter Vereinbarung während der Erstellung auf ihre vertragsgemäße Funktionalität und Verwendung durch KKP getestet. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet.
16.6.1. Alle, für den Test relevante Informationen, werden dem Kunden von KKP rechtzeitig mitgeteilt.
16.6.2. Im Rahmen des Tests erstellen die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen ein Testprotokoll, welches Änderungen, Mängel oder andere technische Umstände enthält und von beiden Parteien unterschrieben wird.
16.6.3. Gibt der Kunde im Rahmen des Tests Mängel oder Abweichungen der Erstellungsleistung nicht zu Protokoll, gelten die Erstellungsleistungen durch KKP als vertragsgemäß erbracht. Kommt der Kunde seiner Pflicht an der Teilnahme des Tests schuldhaft nicht oder nicht vollständig, nach gilt entsprechendes. Die Pflicht des Kunden, auch nach Durchführung des Tests auf erkennbare Mängel hinzuweisen, bleibt davon unberührt.
§ 17 Bestimmungen für Content Management Systeme
17.1. KKP stellt dem Kunden auf Vereinbarung und Vergütung Content Management Systeme (CMS) zur Verfügung, die entweder von KKP oder Drittunternehmen programmiert und lizensiert werden.
17.2. Die Lieferung, Lizensierung, Gewährleistung und ggf. Garantiebedingungen richten sich nach den entsprechenden Bedingungen des Drittunternehmers. Der Kunde verpflichtet sich, diese gewissenhaft einzuhalten.
§ 18. Pflegeleistungen
Unter Pflegeleistungen durch KKP sind Änderungen und Erweiterungen von Projekten zu verstehen. Pflegeleistungen sind keine grundlegende Neugestaltungen oder Umgestaltungen von Projekten. Die Erbringung von Pflegeleistungen durch KKP erfolgt außerhalb der Gewährleistungsverpflichtung von KKP und wird gesondert nach Vereinbarung abgerechnet.
§ 19 Support und Wartung
19.1. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ist für die Inanspruchnahme der Support- und Wartungsleitungen von KKP, ein separater Vertrag mit gesonderter Vergütung und Abrechnung zwischen den Parteien zu schließen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich durch eine individuelle Support- Pauschale oder bzw. zusätzlich auf 15-Minuten-Basis und zu den aktuellen Vergütungssätzen von KKP. Individuelle Änderungen und Anpassungen sind grundsätzlich möglich und haben in Schriftform zu erflogen.
§ 20 Provider- und providerähnliche Leistungen
Der Kunde bevollmächtigt KKP in seinem Namen und auf seine Rechnung zur Beantragung eines Domainnamens und zur Domainerstellung. KKP haftet nicht für die Verfügbarkeit des Domainnamens. Weiter übernimmt KKP auch keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschte Domain ist oder auf Dauer Bestand haben.
§21 Datenschutz
21.1. Personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt KKP im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitere Einwilligung nur, wenn diese für die Vertragsdurchführung oder Abrechnung erforderlich sind.
21.2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein umfassender Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen nicht gewährleitet werden kann. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Provider, auf Webservern gespeicherte Daten, aus technischer Sicht, jederzeit einsehen kann. Auch unbefugte Dritte sind unter Umständen in der Lage, Einfluss auf Daten und den Datenverkehr zu nehmen. Für auf Webservern gespeicherte Daten trägt der Kunde allein und vollumfänglich selbst Sorgfalt.
§ 22 Geheimhaltung
22.1. Die Daten, Unterlagen, Kenntnisse, Ideen und Erfahrungen, welche zwischen den Parteien ausgetauscht wurden, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für beide Parteien über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
22.2. Übergebene Unterlagen einer Vertragspartei an die andere, für die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kein berechtigtes Interesse zum Besitz besteht, sind der anderen Vertragspartei herauszugeben.
§ 23 Abwerbungsverbot
Während der Dauer der Zusammenarbeit und für den Zeitraum von einem Jahr danach, ist es dem Kunden nicht gestattet Mitarbeiter von KKP abzuwerben. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche im Streitfall von einem zuständigen Gericht zu überprüfen ist.
§ 24 Forderungsabtretung
Die Abtretung von einer oder mehreren Forderungen ist nur mit vorheriger und schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden.
§ 25 Zurückbehaltung
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 26 Anzahlung, Rechnungsstellung
26.1. Sofern keine Vertraglichen Nebenabsprachen erfolgten ist u Beginn des Projektes zur Webseite 50 % der Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Äquivalent wird im Online Marketing die Summe der Startphase gleich bei Beginn des Projektes fällig. Die einzelnen Teilleistungen werden jeweils zum Monatsende in Form von Abschlagszahlungen abgerechnet.
26.2. Bei Änderung des Umfangs der gewünschten Dienstleistungen während des Projektverlaufs ist nach Absprache eine Zusatz- oder Nachkalkulation erforderlich.
§ 27 Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen
27.1. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Angebotsannahme oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
27.2 Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit festgelegt, so kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Laufzeitende gekündigt werden.
27.3. Der Vertrag verlängert sich nach den Bedingungen des Vertrages entsprechend automatisch um weitere 6 Monate, wenn keine Fristgerechte Kündigung erfolgt.
27.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
27.5. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Kündigung per Post.
§ 28 Schlussbestimmungen
28.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages sowie vertragswesentliche Mitteilungen müssen in Schriftform und mit Zustimmung beider Parteien erfolgen.
28.2. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen des jeweiligen Vertrages der Parteien und der ABG führen nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages oder der AGB. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks, so angepasst durch beide Parteien, dass diese den rechtlich zulässigen Rahmen möglichst nahe kommen.
28.3. Erfüllungsort ist Saarbrücken, Saarland, Deutschland.
28.4. Gerichtsstand ist der Sitz von KKP, Kosch Klink Performance GmbH. Zurzeit Amtsgericht Saarbrücken, Saarland, Deutschland. 28.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.07.2024, Saarbrücken